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Beliebter Fehler Richtige Schreibweise Erläuterung
über die Strenge schlagen über die Stränge schlagen Die Redewendung ist abgeleitet vom Ausschlagen eines unruhigen Pferdes über den Zugstrang hinaus, sie hat also nichts mit „Strenge“ zu tun. über die Strenge schlagen / über die Stränge schlagen
übersäht übersät Das Adjektiv übersät für „dicht mit etwas bedeckt sein“ leitet sich vom Verb säen ab und wird daher ohne h geschrieben (vgl. säen). übersäht / übersät
übrigends übrigens Das Adverb übrigens für „nebenbei bemerkt; im Übrigen“ ist eine Zusammensetzung aus dem Wörtchen übrig und der Endsilbe „-ens“, wie sie auch in erstens, zweitens, drittens Anwendung findet. übrigends / übrigens
um Himmels Willen um Himmels willen Bei Ausdrücken wie „um Himmels willen“, „um Gottes willen“ oder „um des lieben Friedens willen“ handelt es sich um Zirkumpositionen, bei denen ein Nominalausdruck eingerahmt wird. Der Bestandteil „willen“, eigentlich ein erstarrter Akkusativ, wird hierbei kleingeschrieben. Die fälschliche Großschreibung „um Himmels Willen“ findet sich sogar im Titel einer beliebten TV-Serie wieder. um Himmels Willen / um Himmels willen
uminös ominös Mit dem Adjektiv ominös bezeichnet man etwas Unheilvolles – „ominöse Vorahnungen“ –, aber auch etwas Verdächtiges, Suspektes. Das Wort ist auf das franz. omineux und dieses wiederum auf das lat. ominosus = voll von Vorbedeutungen zurückzuführen. Zur gleichen Wortfamilie gehört das „Omen“. uminös / ominös
Unbillen Unbilden Der Ausdruck die Unbill leitet sich vom mittelhochdeutschen unbil = ungemäß ab. Das im Sinne von „Unrecht“ oder „Kränkung“ gebrauchte Wort kommt nur im Singular vor – z. B. „die Unbill, die ihm widerfuhr“ – und darf nicht mit den in der Bedeutung „Unannehmlichkeiten“ zumeist auf das Wetter bezogenen Unbilden verwechselt werden, die wiederum nur im Plural vorkommen. Es heißt also „die Unbilden der Witterung“ und nicht „die Unbillen der Witterung“. Unbillen / Unbilden
unentgeldlich unentgeltlich Das Adjektiv unentgeltlich leitet sich vom Präfixverb entgelten ab, nicht von Geld. Vgl. auch Entgelt. unentgeldlich / unentgeltlich
unentlich unendlich Ebenso wie endlich wird auch das dessen Bedeutung verneinende Adjektiv unendlich mit d geschrieben. Die häufige Falschschreibung „unentlich“ ist vermutlich auf die Aussprache und auf eine falsche Analogiebildung zu Wörtern wie „unentgeltlich“ zurückzuführen. unentlich / unendlich
unverholen unverhohlen Das Adjektiv unverhohlen mit der Bedeutung „unverhüllt; ganz offen“ – z. B. unverhohlene Neugier – geht zurück auf das Verb hehlen, das heute fast nur noch in der Variante verhehlen (= „verstecken; verbergen“) gebräuchlich ist. Das Verb wird heute nur noch schwach flektiert (er/sie verhehlte, hat verhehlt), als Partizip-II-Formen haben sich nur noch die Adjektive verhohlen und unverhohlen erhalten, von denen die negative Form häufiger genutzt wird. unverholen / unverhohlen
Unwegbarkeiten Unwägbarkeiten Die Unwägbarkeiten – der Fehler tritt praktisch nur im Plural auf – haben nichts mit einem Weg oder mit „unwegsam“ zu tun, sondern so bezeichnet man (Risiko-)Faktoren, die nicht wägbar sind, die sich einer genauen Einschätzung oder Messbarkeit entziehen. Unwegbarkeiten / Unwägbarkeiten
unwiderbringlich unwiederbringlich Das Adjektiv unwiederbringlich bedeutet so viel wie „für immer verloren, nicht zu wiederholen“. Da es sich von „wiederbringen“ im Sinne von „zurückbringen“ ableitet, wird es wie auch unwiederholbar mit ie geschrieben. Vgl. aber → unwiderruflich. unwiderbringlich / unwiederbringlich
unwiederruflich unwiderruflich Das Adjektiv unwiderruflich im Sinne von „feststehend, nicht zu widerrufen“ enthält die Präposition „wider“ im Sinne von „gegen“ und wird daher mit einfachem i geschrieben. Ebenso: unwiderlegbar, unwiderstehlich, unwidersprochen. Vgl. aber unwiederbringlich. unwiederruflich / unwiderruflich
unzwar und zwar Mit viel Wohlwollen könnte man „unzwar“ als eine umgangssprachliche Kontraktion aus „und zwar“ sehen. Jedoch findet man Belege für diese Schreibweise überwiegend in unredigierten Foren- oder Blogbeiträgen, was darauf hindeutet, dass es kein bewusst gebildetes Schmelzwort, sondern schlicht eine Falschschreibung ist. unzwar / und zwar
Ursupator Usurpator Der Ausdruck Usurpator für jemanden, der widerrechtlich die Macht an sich reißt, geht auf das lateinische Verb usurpare = in Anspruch nehmen, in Besitz nehmen; sich widerrechtlich aneignen zurück. Es ist zusammengezogen aus usu rapere = durch Gebrauch rauben (d. h. „durch tatsächlichen Gebrauch eine Sache in seinen Besitz bringen“). Ebenso: Usurpation, usurpieren. Ursupator / Usurpator

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