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Cartoons

liegen geblieben, nicht liegengeblieben

Den Umgang mit Verbverbindungen, die als zweites Glied »bleiben« oder »lassen« haben, hat die Rechtschreibreform nicht gerade einfacher gestaltet. Es gilt die Grundregel, dass bei konkreter Bedeutung stets getrennt geschrieben wird, während bei übertragener Bedeutung auch zusammengeschrieben werden kann. In der Praxis führt dies zu feinen, oft haarspalterisch anmutenden Unterscheidungen. Dass sich aber auch recht drastische Ereignisse sprachlich so differenzieren lassen, war uns eine Comiczeichnung wert.

liegen geblieben, nicht liegengeblieben
Cartoon © Nico Fauser

So haben wir es diesmal mit einem Lkw-Fahrer zu tun, der offenbar über mehr sprachliches Talent als über fahrerisches Können verfügt. Wäre sein Lkw nur liegengeblieben, hätte es sich um eine übertragene Bedeutung und einen Fall für den Pannendienst gehandelt. Da es den Lastwagen aber faktisch aus der Kurve getragen und umgeworfen hat und er dann liegen geblieben ist, tut der darüber sicher nicht glückliche Speditionschef gut daran, gleich einen Kranwagen zu schicken.

Wie wir schon unter »Nachgefragt« am Beispiel von alles stehen und liegen lassen festgestellt haben, ist die Unterscheidung, ob eine konkrete Bedeutung vorliegt oder nicht, nicht immer so einfach wie in unserem launigen Cartoon. Hat man seinen Schirm irgendwo liegenlassen, bedeutet dies nur, dass man ihn vergessen hat mitzunehmen, hingegen trifft man keine Aussage darüber, ob er am vergessenen Ort tatsächlich liegt oder im Schirmständer steht. Der Schirm auf der Straße, den ich liegen lasse, weil ich ihn nicht aufhebe, liegt dort hingegen konkret.

Unter dem Lemma liegen bleiben / liegenbleiben ist im Duden 9 »Richtiges und gutes Deutsch« denn auch zu lesen: »Generell empfiehlt sich hier die Getrenntschreibung, da diese immer richtig ist und weil manchmal schwer zu entscheiden ist, ob eine übertragene Bedeutung vorliegt oder nicht.« Das hat fast schon etwas Resignatives.

Julian von Heyl am 01.04.10 | Kommentare (4) | Visits: 64890

Rubrik Cartoons:

In unserer Rubrik »Cartoons« widmen wir uns den eher belustigenden Aspekten der neuen Rechtschreibung, indem wir in Zusammenarbeit mit dem Cartoonisten Nico Fauser knifflige Zweifelsfälle unter ganz neuen Blickwinkeln visualisieren.

Kommentare

1  Marion

Ich finde die Duden-Empfehlung einfach pragmatisch. Die übertragene Bedeutung als Schreibungskriterium hat ja in der alten Rechtschreibung für die meisten Schreiber schon nicht funktioniert – und nützt dem Leser daher auch wenig.

Nun ist die alte Zusammenschreibung bei übertragener Bedeutung als Option (seit 2006) wieder amtlich zugelassen. Optionen kann man nutzen, man muss aber nicht.

Geschrieben von Marion am 01.04.10 21:48

2  Julian von Heyl

Zumindest finde ich es gut, dass man als Schreibender seit 2006 wieder die Möglichkeit hat, übertragene Bedeutungen auch sprachlich zu kennzeichnen. Dass man es damit auch übertreiben kann, zeigen Fälle wie die (nach Duden erlaubte) Schreibweise „Blumen sprechenlassen“.

Geschrieben von Julian von Heyl am 01.04.10 22:01

3  Marion

Die Möglichkeit der Unterscheidung von wörtlicher und übertragener Bedeutung gab/gibt es ja nur bei bestimmten Einzelregeln (GZS Verb + Verb, Adjektiv + Verb). In allen anderen Fällen erschließt sie sich nur aus dem Kontext (am Rad drehen, auf die Nase fallen, in die Falle gehen). Auch deshalb hatte man sich mit der Reform ursprünglich von diesem Kriterium verabschiedet.

Letztlich wird auch hier der Schreibgebrauch entscheiden.

Geschrieben von Marion am 01.04.10 23:01

4  Josef Tura

Wie absurd und überflüssig die Reform war und wie dämlich diese Duden-Regeln sind, merkt man doch an der "allein stehenden Mutter" - die arme hat keinen Stuhl mehr bekommen -und muß jetzt allein (rum)stehen... Noch besser ist jemanden "fest nageln" statt festnageln...

Geschrieben von Josef Tura am 13.05.10 12:27

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