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> Hallo zusammen,
> mal wieder eine Kommafrage. Es geht um folgenden Satz:
> "Insbesondere wird darum gestritten, ob § 346 III S. 1 Nr.
> 3 BGB ab positiver Kenntnis beziehungsweise fahrlässiger
> Unkenntnis vom Rücktrittsgrund noch angewandt werden darf(,)
> und(,) wie der Begriff der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
> auszulegen ist."
> Erst wollte ich den Satz ohne die eingeschobenen Kommata
> schreiben. Doch je länger in darüber nachdenke, umso unsicherer
> werde ich.
Nein, die Kommas gehören nicht in den Satz. Es handelt sich um zwei gleichwertige Nebensätze, die durch "und" verbunden sind.
Gruß
Monika