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Re: Paragraf/Paragräfin 26 StVO

Autor:Karla Krauschen
Datum: Fr, 29.03.2013, 00:49
Antwort auf: Re: Paragraf/Paragräfin 26 StVO (Julian von Heyl)

> ... aber als Überschrift prangt dann § 25
> Fußgänger
darüber. Offenbar waren die Paragrafentitel
> sakrosankt.

Das war mir auch bereits aufgefallen. Aber man hat auch manch anderes übersehen.
Dabei mag man absehen davon, daß "wer zu Fuß geht" keine Lösung sein kann, weil "wer" nicht weiblich ist, denn folgende Formulierung ist nicht denkbar: "Wer zu Fuß geht, die muß Fahrbahnen auf dem kürzesten Weg überschreiten." Wer hier zu einem geschlechtergerechten "wer", zu dem es keine weibliche Alternative gibt, kommen will, der muß tief in die Strukturen der deutschen Sprache eingreifen -- er mußte die deutsche Sprache neu erfinden. In Ermangelung ausreichender Erfindungskraft wich man aufs Passiv aus:
"Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden ..." -- Alte Fassung: "Auf der Fahrbahn dürfen sie [die Fußgänger] nur gehen ..."
"... muss einzeln hintereinander gegangen werden." -- Alte Fassung: "... müssen sie [die Fußgänger] einzeln hintereinander gehen."

Daß man daran immer nur scheitern kann, zeigt das, was man in § 25 übersehen hat, nämlich den Fußgängerüberweg, der in dieser neu gefaßten Paragräfin zweimal vorkommt. Vielleicht hat man ihn gar nicht übersehen, sondern einfach keine Lösung gefunden und erschöpft aufgegeben, weil der Zufußgehendenüberweg denn doch zu blöd klingt. Sprache neu zu erfinden ist ein hübsches Unterfangen, kann aber gegen die Sprechenden schlecht durchgesetzt werden und wird auch nur in Texten versucht, die auf eine Lesergemeinde nicht angewiesen sind. Die StVO muß ja eigentlich jeder kennen, der einen Schritt vor die Tür setzt. Einen Roman, der in so blödsinniger Sprache daherkäme, würde niemand kaufen.

Aber ich glaube immer noch an einen gut inszenierten Aprilscherz. Das Verkehrsministerium kann doch nicht ernsthaft etliche Arbeitsstunden dafür sinnvoll aufgewendet finden, schlechtes Amtsdeutsch in noch schlechteres umzuwandeln.

 

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