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> Das ist ganz einfach: weil es so im 'amtlichen'
> Wörterverzeichnis steht, begründet mit einem Hinweis auf § 34
> E5.
Im amtlichen Wörterverzeichnis wird »bekanntwerden / bekannt werden« mit Hinweis auf den Paragrafen § 34 E5 aufgeführt, welcher besagt, dass, wenn nicht klar ist, ob eine idiomatisierte oder eine wörtliche Bedeutung vorliegt, zusammen- oder getrennt geschrieben werden kann.
Daraus lässt sich meines Erachtens schließen, dass mit dem »bekanntwerden / bekannt werden«, das im amtlichen Wörterverzeichnis verzeichnet ist, das »bekanntwerden / bekannt werden« im Sinne von »veröffentlicht werden« gemeint ist, weil bei diesem sowohl die wörtliche als auch die idiomatisierte Bedeutung argumentierbar ist.
Bsp.: Genauere Details sind noch nicht bekannt geworden / bekanntgeworden.
Das »bekannt werden« im Sinne von »berühmt werden; zur Bekanntheit gelangen« jedoch hat zweifelsohne eine rein wörtliche Bedeutung und wurde deshalb auch schon vor der Reform getrennt geschrieben.
Bsp.: Der Künstler ist vor allem durch seine Zeichnungen bekannt geworden.
So würde ich zumindest die aktuelle Regelung interpretieren und wundere mich deshalb, warum in der korrekturen.de-Wortliste zur neuen Rechtschreibung dennoch auch bei der wörtlichen Bedeutung ebenfalls die Zusammenschreibung als möglich angegeben wird.
Grüße
Xobox