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Re: übertragene Bedeutung: »liegenlassen«

Autor:Julian von Heyl
Datum: Di, 07.01.2014, 19:36

> Also hältst du persönlich im konkreten Fall
> der Terrorist hat die Tasche mit der Bombe am Bahnhof liegen lassen
> die Zusammenschreibung für möglich oder nicht?

Das ist schwierig zu sagen, da deine Beispiele nicht immer durch Realitätsnähe glänzen, sondern eher Reißbrettcharakter haben. Es ist ja nicht so, dass du etwas formulieren willst und dafür die richtigen Schreibweisen suchst, sondern du willst Unschärfen bei den Variantenschreibungen der Rechtschreibreform aufdecken und suchst dafür Formulierungen. ;)

Wenn es sich um einen schusseligen Terroristen handelt, der seine Bombe am Bahnhof vergessen hat, obgleich er sie doch ins Rathaus legen wollte, ist die Zusammenschreibung sicher richtig. Wenn du hingegen aussagen willst, dass er sie dort deponiert hat, würde ich das auch schreiben; in diesem Fall ist "liegenlassen" ein etwas unglücklich gewähltes Wort. Allerdings gibt es hier das Hintertürchen, dass man Dinge natürlich auch absichtlich liegenlassen kann, weshalb ich hier eine übertragene Bedeutung und damit die Zusammenschreibung nicht völlig ausschließen möchte.

Gruß
Julian

 

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Beiträge zu diesem Thema

übertragene Bedeutung: »liegenlassen«
Xobox -- Di, 7.1.2014, 18:38
Re: übertragene Bedeutung: »liegenlassen«
Julian von Heyl -- Di, 7.1.2014, 18:56
Re: übertragene Bedeutung: »liegenlassen«
Xobox -- Di, 7.1.2014, 19:20
Re: übertragene Bedeutung: »liegenlassen«
Julian von Heyl -- Di, 7.1.2014, 19:36