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teilweise Verbot

Autor:S. Fässler
Datum: Mi, 26.02.2014, 13:45

Guten Tag

Ist diese Formulierung zulässig?

Nicht zufällig kümmerte er sich persönlich um die Herstellung und dann auch um das teilweise Verbot des berühmten Films von Sergej Eisenstein, »Iwan Grosnyj«.

Mir ist nicht ganz klar, ob es sich bei »Verbot« um ein Nomen Actionis (Verbalsubstantiv) handelt, wodurch die Formulierung korrekt wäre:

Die Adverbien, die aus einem Substantiv und -weise gebildet sind, werden oft wie Adjektive attributiv vor Substantiven gebraucht. Als korrekt wird dieser Gebrauch jedoch nur dann angesehen, wenn sich diese Wörter auf Substantive beziehen, die eine Handlung oder einen Vorgang bezeichnen (Nomina Actionis): eine ruckweise Bewegung (zu: sich ruckweise bewegen), nach teilweiser Erneuerung (zu: teilweise erneuern), eine probeweise Einstellung (zu: probeweise einstellen), das schrittweise Vorgehen (zu: schrittweise vorgehen). Nicht korrekt sind dagegen: auszugsweise Urkunde, stückweiser Preis. Die aus einem Adjektiv und -erweise gebildeten Adverbien können auch vor Nomina Actionis nicht attributiv vor Substantiven verwendet werden; also nicht: das gleicherweise Vorgehen, das klugerweise Verhalten. Aber: Klugerweise verhielt sie sich abwartend.

© Duden - Richtiges und gutes Deutsch, 7. Aufl. Mannheim 2011

Besten Dank

S. Fässler

 

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S. Fässler -- Mi, 26.2.2014, 13:45
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Kai -- Mi, 26.2.2014, 15:11
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