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> Der Beleg ist die Logik. Es sind nun einmal zwei
> alternative Satzanfänge. Wählt man den ersten, beginnt
> man groß, wählt man den zweiten, ebenso.
Ich war schon früher der meinung, dass ein satz nur 1 anfang haben kann:
http://www.korrekturen.de/forum.pl/page/1/md/read/id/67068/sbj/gross-oder-kleinschreibung-bei-schraegstrich/
(Siehe auch die folgenden 2 beiträge.)
Geschrieben gemäss http://www.kleinschreibung.ch
Rolf Landolt
http://www.rechtschreibreform.ch