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Re: Kommasetzung

Autor:Kai
Datum: Mo, 14.04.2014, 13:25
Antwort auf: Kommasetzung (Lisa)

Jeder Mieter hat bis dahin die Möglichkeit, Vorschläge zu Formulierung und Inhalt schriftlich zu äußern.

Das erste Komma ist richtig und nötig: Hauptsatz - Komma - Infinitivgruppe, die von einem Nomen (Möglichkeit) abhängig ist.

Das zweite Komma ist falsch, weil es keinen Grund gibt, innerhalb der Infinitivgruppe etwas abzuteilen. Das sieht man besser, wenn man umstellt: ... schriftlich Vorschläge zu Formulierung und Inhalt zu äußern.

Gruß von Kai

 

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Beiträge zu diesem Thema

Kommasetzung
Lisa -- Mo, 14.4.2014, 13:08
Re: Kommasetzung
Kai -- Mo, 14.4.2014, 13:25
Re: Kommasetzung
Lisa -- Mo, 14.4.2014, 13:51