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Re: Komma vor "sich"

Autor:Kai
Datum: Do, 22.05.2014, 19:59
Antwort auf: Komma vor "sich" (Jochen)

"Inhaftierte sind stets in der Situation, sich den Anweisungen der Bediensteten und den Regeln der Anstalt zu unterwerfen und diese zu befolgen."

Das Komma ist Pflicht, da die Infinitivgruppe von Situation abhängig ist.

Regel 117:

Infinitivgruppen werden durch Komma abgetrennt, wenn sie

1. mit „als", „anstatt", „außer", „ohne", „statt" oder „um" eingeleitet werden <§ 75 (1)>,

Ich kenne nichts Schöneres, als mit einem guten Buch am Kamin zu sitzen.
Anstatt einen Brief zu schreiben, könntest du auch einfach anrufen.
Ihr könnt nichts tun, außer abzuwarten.
Er antwortete, ohne gefragt worden zu sein.
Wir wollen helfen, statt nur zu reden.
Sie ging nach Hause, um sich umzuziehen.

2. von einem Substantiv abhängen <§ 75 (2)>,

Mein Vorschlag, ins Kino zu gehen, wurde verworfen.
Er gab uns den Rat, erst einmal in Ruhe zu überlegen.

3. mit einem hinweisenden Wort angekündigt oder wieder aufgenommen werden <§ 75 (3)>.

Zu tanzen, das ist ihre größte Freude.
Erinnere mich daran, den Mülleimer auszuleeren.
Ihre Absicht ist es, im nächsten Jahr nach Mallorca zu fahren.

Gruß von Kai

 

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Beiträge zu diesem Thema

Komma vor "sich"
Jochen -- Do, 22.5.2014, 11:27
Re: Komma vor "sich"
Kai -- Do, 22.5.2014, 19:59