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> Im Übrigen könne der Antragsteller aus der Nichtbeantwortung der
> zweiten, auf die Erlöse der Veräußerung von Derivaten auf
> X-Aktien an die LLC gerichtete(n) Fragen schon
> deshalb keine unzureichende Auskunftserteilung ableiten.
Der Satz ist ein solcher Krüppel, daß man besser zur Umformulierung statt zur Korrektur schreitet. Aber wenn ich den Satz richtig verstehe, soweit er überhaupt zu verstehen ist, wäre korrekt: "der zweiten ... an die LLC gerichteten Fragen".