korrekturen.de | Korrektorat und Lektorat

Rechtschreibforum

Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.

Re: Komma bei eingeschobenen Zitaten

Autor:Bedenkenträger
Datum: Fr, 11.07.2014, 10:36
Antwort auf: Komma bei eingeschobenen Zitaten (Jessica)

Hallo Jessica,

du hast nach einer Regel gefragt und bisher keine genannt bekommen. Für den Fall, dass Schule oder Beruf von dir fordern, deine Texte korrekt im Sinne der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung zu verfassen, möchte ich dir etwas ausführlicher antworten.

Die in deinem Satz greifende Regel ist der § 94 (2) der o. g. Regelung. Danach werden Äußerungen, zu denen man kommentierend Stellung nimmt, nicht mit Komma abgegrenzt. Dabei ist dieses kommentierende Stellungnehmen, was in deinem Beispiel gegeben ist, das wichtige Kriterium. Ein Beispiel aus dem § 94:

Seine ständige Entschuldigung „Ich habe keine Zeit!“ ist wenig glaubhaft.

Auch in deinem Satz ist also, wie Tamara bereits geschrieben hat, vor beschrieben kein Komma zu setzen. Bei der von Tamara empfohlenen Vorgehensweise könntest du jedoch bei anderen Sätzen in Konflikt mit dem § 93 der o. g. Regelung geraten, welcher besagt, dass nach dem abschließenden Anführungszeichen ein Komma gesetzt wird, wenn nach dem angeführten - im Gegensatz also zum kommentierten - Satz der Begleitsatz oder ein Teil von ihm folgt.

Wohlgemerkt fällt das Komma hier keinesfalls weg, wenn im Begleitsatz - etwa nach Ersetzen des Angeführten durch ein einzelnes Wort - nach keiner sonstigen Regel ein Komma steht. Für das Komma hinreichend ist allein, dass der Satz angeführt wurde. Nach § 93 ist also z. B. - sei es nun das Original oder bereits eine Ersetzung - mit Komma zu schreiben:

„Wow!“, sagte sie.

Ich möchte noch hinzufügen, dass die o. g. Regelung die Zeichensetzung bei der direkten Rede - und weitere Sachverhalte - äußerst unsystematisch und wohl mehr Fragen aufwerfend als beantwortend behandelt.

Insbesondere dient jedes nach § 93 gesetzte Komma, falls man diese Regelung als Vorschrift auffasst, einzig und allein der Befolgung ebendieser. Es hat keinerlei Informationsgehalt, da das Ende des angeführten Satzes ausnahmslos durch die abschließenden Anführungsstriche bereits unmissverständlich kenntlich gemacht wird. Ein nach § 93 gebotenes, im Text jedoch fehlendes Komma führt also beim Korrigieren sicher zu eifrigem Markieren mit rotem Stift, in keinem von mir vorstellbaren Fall jedoch zu Missverständnissen.

Viele Grüße vom
Bedenkenträger

 

antworten


Beiträge zu diesem Thema

Komma bei eingeschobenen Zitaten
Jessica -- Do, 26.6.2014, 20:59
Re: Komma bei eingeschobenen Zitaten
Tamara -- Fr, 27.6.2014, 11:48
Re: Komma bei eingeschobenen Zitaten
Bedenkenträger -- Fr, 11.7.2014, 10:36
Re: Komma bei eingeschobenen Zitaten
gelika -- Mi, 27.4.2022, 11:13
Re: Komma bei eingeschobenen Zitaten
volltoll -- Do, 28.4.2022, 00:01
Re: Komma bei eingeschobenen Zitaten
Pumene -- Do, 28.4.2022, 00:46