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Re: Komma

Autor:Bedenkenträger
Datum: Mi, 16.07.2014, 17:54
Antwort auf: Re: Komma (Kai)

Da ich wieder so viele Worte brauchte, habe ich es nicht eher geschafft. Da es aber ums Geld geht und Rechtsanwälte - insbesondere dann, wenn es ums Geld geht! - bestimmt noch ein bisschen einfallsreicher sind als ich, hier nun also doch meine Bedenken:

muss man hier ein Komma setzen?

Das können nur die Vertragspartner wissen.

Für den Lizenznehmer wäre es vorteilhaft, das Komma wegzulassen. Mit einer exklusiven weltweiten Lizenz würde ihm - neben der weltweiten Lizenz selbst - Exklusivität für diese weltweite Lizenz zugesichert.

Der Lizenzgeber jedoch könnte an dem Komma durchaus Interesse haben. Mit einer exklusiven, weltweiten Lizenz sicherte er zwar eine Lizenz zu, die sowohl exklusiv ist als auch weltweit gilt, über die Ausdehnung der Exklusivität wäre aber nichts gesagt. Irgendwo muss diese natürlich gewährt werden, aber ein Hinterhof würde in dem Fall ausreichen.

Die gleichen Überlegungen gelten für den zweiten Satz.

Viele Grüße vom
Bedenkenträger

 

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Beiträge zu diesem Thema

Komma
Christof -- Mi, 16.7.2014, 16:53
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Kai -- Mi, 16.7.2014, 17:27
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Bedenkenträger -- Mi, 16.7.2014, 17:54
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Bedenkenträger -- Mi, 16.7.2014, 18:30