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Hallo Maik,
Unsere Leitlinien - unsere Werte
Gemäß § 53 wird das erste Wort einer Überschrift großgeschrieben.
Der Gedankenstrich bewirkt keine Großschreibung.
Gemäß § 68 wird nach Überschriften kein Punkt gesetzt.
Gemäß § 69 E2 (1) ist jedoch zur Kennzeichnung des besonderen Nachdrucks ein Ausrufezeichen möglich.
Quelle: http://www.korrekturen.de/regelwerk/pdf/regeln2006.pdf
Viele Grüße vom
Bedenkenträger