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mit oder zum 1. Januar ...?

Autor:Carla
Datum: Mi, 30.07.2014, 15:17

Hallo, liebes Forum,

bei folgender Formulierung bin ich mir nicht sicher, ob es hier vor dem Datum nun "mit" oder "zum" heißen muss:

Die Rückstellungen erhöhten sich vor allem durch die mit (oder zum) 1. Januar 2014 vorgenommene Einstufung der Gesellschaft als ...

Die Variante mit "zum" finde ich beim Googeln häufiger (besonders in juristischen Texten).

Kann mir dazu bitte jemand Bescheid geben?

Liebe Grüße
Carla

 

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Beiträge zu diesem Thema

mit oder zum 1. Januar ...?
Carla -- Mi, 30.7.2014, 15:17
Re: mit oder zum 1. Januar ...?
Kai -- Mi, 30.7.2014, 15:51
Re: mit oder zum 1. Januar ...?
Carla -- Mi, 30.7.2014, 20:46