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Re: Wahlfreiheit bei z.B. bzgl. Leerzeichen

Autor:Bedenkenträger
Datum: Do, 21.08.2014, 12:30
Antwort auf: Re: Wahlfreiheit bei z.B. bzgl. Leerzeichen (Julian von Heyl)

Hallo Julian,

ich hoffe, dass ich da nicht wieder falsch verstanden wurde; ich schrieb explizit explizit, um deutlich zu machen, dass der Regeltext diese Leerzeichen nicht thematisiert. Und ich schrieb, dass ich ebenso wie du Leerzeichen setzen würde.

Ob man jedoch aus implizitem Gebrauch im Regeltext - ich beziehe ich mich auf: www.korrekturen.de/regelwerk/pdf/regeln2006.pdf - allgemeingültige Regeln ableiten sollte, ist nicht leicht zu entscheiden. Bei den Abkürzungen sind sie zwar wohl konsequent, aber an anderer Stelle haben die Autoren offensichtlich ein paar Schwierigkeiten mit diesen Leerzeichen.

So schreiben sie in § 75 (1) zwar mit Leerzeichen vor der öffnenden Klammer „§ 77 (1)“ und auch „§ 77 (6)“, in § 75 E2 jedoch ohne Leerzeichen vor der öffnenden Klammer „§ 77(7)“ und „§ 78(3)“. In § 77 (6) verweisen sie auf „§ 78 (3)“, im § 77 (7) jedoch wieder auf „§ 78(3)“.

Du schriebst: „§§ 101 ff.“ In den dem § 101 folgenden Paragraphen konnte ich solche Schreibungen von z. B. nicht finden, jedoch in den §§ 77, 84 und 86. Und zu deiner Schreibung selbst wäre noch zu erwähnen, dass sich im hier betrachteten Dokument im § 98 die Schreibung „§ 40ff.“ findet.

Viele Grüße vom
Bedenkenträger

 

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Beiträge zu diesem Thema

Wahlfreiheit bei z.B. bzgl. Leerzeichen
Alexander -- Mi, 20.8.2014, 22:29
Re: Wahlfreiheit bei z.B. bzgl. Leerzeichen
Bedenkenträger -- Do, 21.8.2014, 02:30
Re: Wahlfreiheit bei z.B. bzgl. Leerzeichen
Julian von Heyl -- Do, 21.8.2014, 02:55
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Alexander -- Do, 21.8.2014, 10:28
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Julian von Heyl -- Sa, 23.8.2014, 19:41
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Alexander -- Do, 21.8.2014, 10:29
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Bedenkenträger -- Do, 21.8.2014, 12:34
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