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Bei Aufzählungen gilt folgende Regel:
Sind die aufgezählten Wörter gleichrangig, ist ein Komma zu setzen.
Sind die aufgezählten Wörter nicht gleichrangig, werden sie nicht durch Kommas getrennt.
Der Rechtschreibrat gibt folgende Beispiele:
gleichrangig: Völlig erschöpft, hungrig und frierend .....
nicht gleichranging: zahlreiche wertende Stellungnahmen
Ob Wörter gleichrangig sind oder nicht, ist oftmals nicht eindeutig zu sagen und liegt m.E. somit auch oftmals im Ermessen des Schreibers.
Ich habe keine Ahnung von Rosinen-Verarbeitung; korrigiere mich, wenn ich da falsch liege:
Um die Rosinen haltbar zu machen, kann man sie entweder dörren oder aber schwefeln.
Wenn dem so ist, würde ich in deinem letzten Beispielsatz auf jeden Fall ein Komma setzen.
Denn das hieße ja, dass die Begriffe eindeutig gleichrangig sind; so im Sinne von:
naturbelassen, unbehandelt.