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1. Die Wolken hingen grau ,nicht schwarz, über ihm.
2. Mein Vater, König Arthur, hatte sich vorgenommen ...
3. Im Spiel so zu schummeln(,) zählt nicht.
Die vorangestellte Infinitivgruppe muss in diesem Fall nicht abgetrennt werden - darf aber.
4. Entweder das(,) oder er hat Verdacht geschöpft.
Auch hier ein Kann-Komma:
Regel 119:
1. Werden gleichrangige selbstständige Teilsätze durch Konjunktionen wie „und" oder „oder" verbunden, so setzt man in der Regel kein Komma <§ 72 (1)>.
Nimm das Geld oder lass es bleiben.
Wir können zu Fuß gehen oder wir können die Straßenbahn nehmen.
Seien Sie bitte so nett und geben Sie mir das Buch.
Sie machten es sich bequem, die Kerzen wurden angezündet und der Gastgeber versorgte sie mit Getränken.
2. Ein Komma kann jedoch auch in diesen Fällen gesetzt werden, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen (besonders, um Missverständnisse zu vermeiden) <§ 73>.
Entweder ich sage es ihm[,] oder du sagst es ihm selbst.
Er schimpfte auf die Regierung[,] und sein Publikum applaudierte.
Quelle: Duden
Gruß von Kai