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> Geändert wurde also nicht der Name, sondern die bevorzugte Schreibweise
Danke, Julian,
das sind doch interessante Feinheiten. Nicht nur der semantische Kontext kann also eine bestimmte Schreibweise begründen, sondern auch der juristische. Neue bevorzugte Schreibweise unter Beibehaltung des alten Namens: sehr schön.
Viele Grüße vom
Bedenkenträger