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Re: Komma am Satzanfang

Autor:Bedenkentraeger
Datum: So, 26.10.2014, 12:46
Antwort auf: Re: Komma am Satzanfang (Julian von Heyl)

> Das scheint eine Art Steckenpferd von Bedenkenträger zu sein.
> Aber ich kann es noch toppen mit einer Variante, bei der sich
> der Antwortende zwar über den Ort, aber nicht über die Lage
> sicher ist:
>

XYZ lag schätzungsweise, zweihundert Meter vor
> uns.

Hallo Julian,

ich begrüße es ausdrücklich, dass auch du einmal mein Steckenpferd reitest, möchte hier lediglich noch begründen, warum ich mich in diesem Fall bei meinem Ritt nicht so weit hinauswagte.

In der Fragestellung hatte Ich doch die Wortgruppe „schätzungsweise zweihundert Meter vor uns“ mit Komma abgegrenzt und sie fragte danach, ob ebendieses Komma gesetzt werden könne. Deshalb verwies ich auf den Artikel „Unzulässige Kommasetzung“ und stellte den Satz so um, dass das Komma nun gemäß dem Inhalt des genannten Artikels gesetzt werden kann.

Die konkrete Aussageabsicht und insbesondere auch das im § 78 explizit genannte Ermessen, das Komma zu setzen oder nicht zu setzen, bleiben dabei selbstverständlich der Verfasserin vorbehalten.

Viele Grüße vom
Bedenkenträger

 

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Beiträge zu diesem Thema

Komma am Satzanfang
Ich -- Fr, 24.10.2014, 22:17
Re: Komma am Satzanfang
Ich -- Fr, 24.10.2014, 22:23
Re: Komma am Satzanfang
Bedenkentraeger -- Sa, 25.10.2014, 01:13
Re: Komma am Satzanfang
Bedenkentraeger -- Sa, 25.10.2014, 01:11
Re: Komma am Satzanfang
Ich -- Sa, 25.10.2014, 15:13
Re: Komma am Satzanfang
Karla Krauschen -- Sa, 25.10.2014, 20:45
Re: Komma am Satzanfang
Bedenkentraeger -- Sa, 25.10.2014, 22:38
Re: Komma am Satzanfang
Karla Krauschen -- Sa, 25.10.2014, 23:09
Re: Komma am Satzanfang
Julian von Heyl -- Sa, 25.10.2014, 23:18
Re: Komma am Satzanfang
Bedenkentraeger -- So, 26.10.2014, 12:46
Ein Satz – so abwegig wie notwendig
Bedenkentraeger -- So, 26.10.2014, 12:33
Re: Ein Satz – so abwegig wie notwendig
Karla Krauschen -- So, 26.10.2014, 19:32