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Re: Zeitformen im Tatbestand von Urteilen

Autor:Kai
Datum: Mi, 05.11.2014, 15:41
Antwort auf: Zeitformen im Tatbestand von Urteilen (Keraminon)

> 2. Unstreitiger Sachverhalt im Präsens und Präteritum (in
> der juristischen Ausbildungsliteratur immer noch Perfekt
> genannt)

Bist du sicher, dass in der Ausbildungsliteratur das Präteritum Perfekt genannt wird? Oder meinst du vielleicht Imperfekt?

> Meine Frage ist nun: Warum wird hier einmal Präteritum und
> Perfekt verwendet?

Offenbar herrscht in der juristischen Sprache eine Übereinkunft, zwischen den Bereichen Sachverhalt und Prozessgeschichte eine klare sprachliche Trennung zu ziehen und diese durch die Zuweisung Präteritum bzw. Perfekt zu erreichen. An diese Vorschrift solltest du dich halten.

> Nach meinem Verständnis wird Perfekt dann verwendet, wenn ein
> Geschehen in der Vergangenheit liegt und noch Bezug zur
> Gegenwart hat.

Das ist so nicht richtig. Es führt hier aber zu weit, den Unterschied im Gebrauch von Perfekt und Präteritum zu erklären. Nur so viel: Perfekt wird im mündlichen Sprachgebrauch benutzt, um über Vergangenes zu erzählen/berichten. Hier erfährst du mehr: http://www.belleslettres.eu/artikel/prateritum-imperfekt-perfekt.php

Gruß von Kai

 

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Keraminon -- Mi, 5.11.2014, 11:23
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Kai -- Mi, 5.11.2014, 15:41
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Keraminon -- Mi, 5.11.2014, 17:37
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Kai -- Mi, 5.11.2014, 17:48