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Re: Komma oder nicht

Autor:Bedenkentraeger
Datum: Do, 06.11.2014, 11:35
Antwort auf: Komma oder nicht (Carla)

Hallo, liebe Carla,

gemäß § 73 (siehe www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1b.shtml#P73) kann zwischen die beiden selbstständigen, mit und verbundenen Sätze ein Komma gesetzt werden.

Ich würde das Komma bei dieser Formulierung setzen, weil man sich sonst bei „und somit“ noch im vorangehenden Satz wähnt:

Die Gesellschaft wird ab 2015 nicht mehr at equity in den Konzernabschluss einbezogen, sondern als gemeinschaftlich tätige Gesellschaft eingestuft, und somit werden die anteiligen Vermögenswerte/Schulden bilanziert.

Falls es erlaubt ist, ein Wort zu tilgen, würde ich auch erwägen, die beiden Sätze unter Verzicht auf das und mit einem Semikolon oder mit einem Punkt zu trennen:
Die Gesellschaft wird ab 2015 nicht mehr at equity in den Konzernabschluss einbezogen, sondern als gemeinschaftlich tätige Gesellschaft eingestuft; somit werden die anteiligen Vermögenswerte/Schulden bilanziert.

Viele Grüße vom
Bedenkenträger

 

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Beiträge zu diesem Thema

Komma oder nicht
Carla -- Do, 6.11.2014, 10:53
Re: Komma oder nicht
Bedenkentraeger -- Do, 6.11.2014, 11:35
Re: Komma oder nicht
Carla -- Do, 6.11.2014, 18:20