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Hallo, liebe Carla,
gemäß § 73 (siehe www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1b.shtml#P73) kann zwischen die beiden selbstständigen, mit und verbundenen Sätze ein Komma gesetzt werden.
Ich würde das Komma bei dieser Formulierung setzen, weil man sich sonst bei „und somit“ noch im vorangehenden Satz wähnt:
Die Gesellschaft wird ab 2015 nicht mehr at equity in den Konzernabschluss einbezogen, sondern als gemeinschaftlich tätige Gesellschaft eingestuft, und somit werden die anteiligen Vermögenswerte/Schulden bilanziert.
Die Gesellschaft wird ab 2015 nicht mehr at equity in den Konzernabschluss einbezogen, sondern als gemeinschaftlich tätige Gesellschaft eingestuft; somit werden die anteiligen Vermögenswerte/Schulden bilanziert.