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Re: Kommasetzung

Autor:Bedenkentraeger
Datum: Mo, 10.11.2014, 09:19
Antwort auf: Kommasetzung (sturiana)

Hallo Sturiana

> "wie mit Herrn Müller besprochen haben wir ....."
> -> Komma nach dem Namen oder nicht???

Nach dem Namen kann kein Komma stehen.

Eventuell wurde aber ein Komma nach besprochen diskutiert. Gemäß § 78 (3) kann nach besprochen ein Komma stehen, muss aber nicht (siehe www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1f.shtml).

> "Ihr Einverständnis voraussetzend haben wir die gleiche
> Kontonummer angegeben wie bei dem bisherigen Vertrag" ->
> Komma hinter "voraussetzend"

Gemäß § 78 (3) kann dort ein Komma stehen, muss aber nicht (siehe www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1f.shtml.

> "Ihr Einverständnis voraussetzend haben wir die gleiche
> Kontonummer angegeben wie bei dem bisherigen Vertrag" ->
> Komma hinter "angegeben"???

Gemäß § 78 (2) kann dort ein Komma stehen, muss aber nicht (siehe www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1f.shtml).

Ich würde das Komma hier allerdings nicht setzten, da die Fügung mit wie hier schlecht als Nachtrag aufgefasst werden kann, da sie nicht weggelassen werden kann, da mit die gleiche bereits darauf Bezug genommen wurde.

> "Wir hoffen, Ihnen mit unserer Arbeit behilflich gewesen zu
> sein" -> Komma hinter "hoffen" oder nicht???

Nach § 75 E2 kann dort ein Komma stehen, muss aber nicht (siehe www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1d.shtml).

Viele Grüße vom
Bedenkenträger

 

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Beiträge zu diesem Thema

Kommasetzung
sturiana -- Mo, 10.11.2014, 08:48
Re: Kommasetzung
Bedenkentraeger -- Mo, 10.11.2014, 09:19