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Hallo Bedenkenträger,
herzlichen Dank für deine Antwort.
> ich freue mich sehr, wieder ein paar Zeilen von dir lesen zu
> dürfen!
Danke sehr!
> § 67 E2 (siehe
> www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung1.shtml ) sieht für
> diese Fälle ausdrücklich den Punkt vor.
Danke. Das kommt mir sehr entgegen. :-)
> Die Formulierung gewahr sein ist sehr schlecht belegt.
Danke für den Hinweis und für deine alternativen Vorschläge. Ich denke, ich ersetze "Sei dir dessen gewahr." erst mal durch "Sei dir darüber im Klaren." Vielleicht findet sich noch was Besseres. ;-)
> Dein
> „Gehe“ im zweiten Absatz gefällt mir übrigens besser als
> das „Geh“ im vierten Absatz.
Ich persönlich möchte es in beiden Fällen wie gehabt beibehalten, auch wenn ich es nicht eindeutig begründen kann. :-)
Nochmals vielen Dank für deine (mir) sehr hilfreiche Antwort.
Viele Grüße
Dirk