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Re: DIN 5008: Trennung bei neuen Handynummern

Autor:Bedenkentraeger
Datum: Do, 15.01.2015, 01:00
Antwort auf: Re: DIN 5008: Trennung bei neuen Handynummern (Julian von Heyl)

> Eine korrekte Trennung dürfte aber nicht schwierig sein, da nur
> die mit 015.. beginnenden Vorwahlen fünfstellig sind

Vielleicht ist das doch ein bisschen schwieriger. Es gibt auch (inklusive führender Null) sechsstellige Vorwahlen - wenn ich Vorwahl ad hoc als Präfix (0), Dienstekennzahl (15, 16 oder 17) und Blockkennung interpretiere. Die Blockkennung kann nun aber bei der Dienstekennzahl 15 sowohl zwei- als auch dreistellig sein.

Quelle: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/Rufnummern/Mobile%20Dienste/NummernplanMobileDienste.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Im Prinzip gibt es keinen Grund, die komplette Blockkennung in die Vorwahl einzubeziehen, insbesondere ist dies nicht möglich, wenn man nicht weiß, wie viele Stellen die Blockkennung hat. Also wäre die Variante, Vorwahlen – was auch immer das ist – immer vierstellig anzugeben, durchaus denkbar.

Auch den „Anbieter“ – diesen Begriff verwendet übrigens die DIN 5008 in Bezug auf Mobilfunknummern; dieser ist durch ein Leerzeichen vom „Einzelanschluss“ zu trennen – kann man an der Nummer, selbst wenn man die Länge der Blockkennung kennt, nicht mehr erkennen, da Rufnummern auch beim Anbieterwechsel beibehalten werden können.

Viele Grüße vom
Bedenkenträger

 

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Beiträge zu diesem Thema

DIN 5008: Trennung bei neuen Handynummern
MSBA -- Di, 13.1.2015, 14:48
Re: DIN 5008: Trennung bei neuen Handynummern
Julian von Heyl -- Mi, 14.1.2015, 16:05
Re: DIN 5008: Trennung bei neuen Handynummern
Bedenkentraeger -- Do, 15.1.2015, 01:00
Re: DIN 5008: Trennung bei neuen Handynummern
Bedenkentraeger -- Mi, 21.1.2015, 21:19