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Re: Kommasetzung

Autor:Kai
Datum: Mo, 16.02.2015, 18:08
Antwort auf: Re: Kommasetzung (Uschi K.)

Ich analysiere den Satz gern für dich. Es fehlt definitiv kein Komma.

Im Umgang mit Kostenträgern war sie sehr gewandt und verstand es hier,:

Hauptsatz mit zwei Prädikatsteilen

im Rahmen von Kostengenehmigungsverfahren ihr Verhandlungsgeschick und ihre langjährige Erfahrung erfolgreich für das Unternehmen einzusetzen:

Infinitivgruppe, die vom Hauptsatz abgetrennt werden muss, weil in diesem mit es ein hinweisendes Wort steht.

Infinitivgruppen werden durch Komma abgetrennt, wenn sie [...]

3. mit einem hinweisenden Wort angekündigt oder wieder aufgenommen werden <§ 75 (3)>.

Zu tanzen, das ist ihre größte Freude.
Erinnere mich daran, den Mülleimer auszuleeren.
Ihre Absicht ist es, im nächsten Jahr nach Mallorca zu fahren.

Quelle: Duden

Gruß von Kai

Ergänzung: Man könnte im Rahmen von Kostengenehmigungsverfahren als Einschub verstehen und mit Kommas abtrennen oder auch mit Gedankenstrichen. Es besteht dafür jedoch keine Notwendigkeit.

 

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