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Re: Kommasetzung

Autor:Bedenkentraeger
Datum: Mo, 16.02.2015, 18:49
Antwort auf: Kommasetzung (Uschi K.)

> Ich brauche viele Meinungen zum untenstehenden Satz und
> möglichst mit Erklärung, weil es Bestandteil eines Rechtsstreits
> ist.

> "Im Umgang mit Kostenträgern war sie sehr gewandt und
> verstand es hier, im Rahmen von Kostengenehmigungsverfahren ihr
> Verhandlungsgeschick und ihre langjährige Erfahrung erfolgreich
> für das Unternehmen einzusetzen."

> Fehlt hier ein Komma, oder ist es so richtig?

Hallo Uschi,

wie viele Menschen hier der einen oder der anderen Meinung sind, wie wichtig sie bei Gericht sind und ob sie den Beruf einer Lektorin ausüben: all das scheint mir für die Angelegenheit der Kommasetzung keine brauchbaren Argumente zu liefern.

Gemäß § 78 (siehe www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1f.shtml) liegt es oft „im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.“ Einzelheiten sind dort und natürlich in weiterer einschlägiger Literatur nachzulesen.

Da es in deinen Satz jedoch immerhin 25 Wortzwischenräume gibt, an denen man ein Komma mehr oder weniger begründet oder eben auch ganz ohne jegliche Begründung einfügen könnte, solltest du besser sagen, welche Wortgruppe der Schreibende als Nachtrag kennzeichnen möchte oder an welcher Stelle ein Komma in Erwägung gezogen wurde. Oder würdest du dabei zu viel von der Verteidigungsstrategie verraten?

Prinzipiell möchte ich aber Kai zustimmen, dass in diesem Satz kein Komma fehlt. Ohne etwas von der Aussageabsicht des Schreibenden zu wissen, was du uns hier nicht mitgeteilt hast, können auch die von dir genannten Lektorinnen kaum ein weiteres Komma gefordert haben. Nur der Schreibende selbst, der die Absicht hat, etwas als Nachtrag zu kennzeichnen, könnte diese Sachlage ändern.

Viele Grüße vom
Bedenkenträger

 

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