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> Ist das deine Definition von sprachlicher Qualität??
Hmm, im Duden "Das große Wörterbuch der deutschen Sprache" findet man immerhin unter "fallen":
9. a) [unvermittelt] ausgeführt, durchgeführt, getroffen o. Ä. werden:
die Entscheidung, der Urteilsspruch ist gefallen
Logischerweise muss etwas fallen, bevor man es als gefallen bezeichnen kann, weshalb an der Formulierung "Das Urteil fällt" zumindest aus Duden-Sicht nichts auszusetzen ist. "Urteilsspruch" und "Urteil" kann man hier wohl getrost synonym setzen.
Vielleicht verwirrt es einfach nur etwas, dass "fällt" der Indikativ Präsens 3. Person sowohl zu "fallen" als auch zu "fällen" ist. "Das Urteil fällt [am Freitag]" bezieht sich aber natürlich auf "fallen" und nicht auf "fällen".
Ich gebe aber zu, dass das sehr formal begründet ist. Fällt der Holzfäller einen Baum, fällt der Baum, und fällt der Richter ein Urteil, fällt das Urteil. Dein Unbehagen bei dieser Formulierung kann ich ganz und gar nachvollziehen.
Gruß
Julian