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> Nach § 72 wäre es wohl eher falsch
> als nicht notwendig.
Das könnte man wohl nur dann so sehen, wenn man den § 72 nicht richtig gelesen hätte und daher den im dortigen Abschnitt 1 befindlichen Verweis auf den § 73 ignoriert hätte, in dem das Komma bei einer Reihung von selbständigen Sätzen, wie sie in der Fragestellung vorliegen, ausdrücklich erlaubt wird.
Viele Grüße vom
Bedenkenträger