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> Bei Sätzen, welche mit "Es ist" beginnen (z.B. "Es ist ratsam", "Es ist zu empfehlen",
> "Es ist wichtig", "Es ist üblich", "Es ist notwendig", etc.) und mit einem Infinitiv mit
> "zu" weitergehen, stelle ich mir die Komma-Frage immer wieder erneut.
> Z.B. "Es ist ratsam(,) bereits früh mit der Vorbereitung anzufangen." oder
> "Es ist notwendig(,) vor dem Üben alle Aufgaben durchzusehen und sich ein
> Bild davon zu machen." oder "Es ist sehr wichtig, Dir einen Überblick über den
> Lernstoff zu verschaffen und für eine gezielte Vorbereitung diesen dann in
> handliche Portionen einzuteilen."
> Paragraph 76 besagt:
> "Bei formelhaften Nebensätzen kann man das Komma> Ab wann ist also ein Ausdruck formelhaft i.S.v. § 76 und das Komma folglich hinfällig?
> weglassen. Wie bereits gesagt(,) verhält sich die Sache anders. Ich komme(,) wenn
> nötig(,) bei dir noch vorbei."
Hallo Lola,
ohne hier eine wasserdichte Definition liefern zu können, ist „ein Ausdruck […] i.S.v. § 76“ vor allem dann „formelhaft“, wenn er ein Nebensatz ist – das wird im § 76 explizit erwähnt – und wenn die gebeugte Verbform und eventuell weitere Bestandteile weggelassen werden – das kann man implizit den Beispielen entnehmen. Wenn die gebeugte Verbform und im ersten dort gebrachten Beispiel auch das Subjekt nicht weggelassen werden, schreibt man wohl besser mit Komma: „Wie ich bereits gesagt habe, verhält sich die Sache anders.“
In den von dir gebrachten Beispielen handelt es sich jedoch ausschließlich um Hauptsätze! Der § 76 ist hier also nicht heranzuziehen. Und das Komma ist in all diesen Fällen gemäß § 75 (3) zu setzen (siehe www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1d.shtml), weil die folgenden Infinitivgruppen jeweils von dem im Hauptsatz stehenden Verweiswort es abhängen.
Viele Grüße vom
Bedenkenträger