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Re: Frage zur Rechtschreibung

Autor:Bedenkentraeger
Datum: Fr, 03.04.2015, 17:59
Antwort auf: Re: Frage zur Rechtschreibung (Kai)

> Aufgrund meiner themenrelevanten Kenntnisse sowie meiner großen
> Motivation und Lernbereitschaft/großer Motivation und
> Lernbereitschaft werde ich in der Lage sein, Sie
> tatkräftig zu unterstützen.
> […]
> Aber Achtung: Darüber hinaus waren
> auch noch zwei Kommafehler im Satz!

Hallo Kai,

das Komma, das du gesetzt hast, scheint mir doch aber nicht obligatorisch zu sein. Du hast es nicht geschrieben, aber ich vermute, dass du es gemäß § 75 (2) in der Annahme gesetzt hast, dass die folgende Infinitivgruppe vom Substantiv Lage abhängt. Siehst du das auch nach nochmaliger kritischer Prüfung so?

Diese Infinitivgruppe hängt doch im gegebenen Beispiel nicht von dem Substantiv selbst ab, sondern von der ganzen Präpositionalphrase in der Lage, welche deshalb in ihrer Gesamtheit etwa durch ein Adjektiv wie fähig oder auch durch das Partizip befähigt ersetzt werden kann. Noch deutlicher wird das eventuell, wenn hier die von der Bedeutung kaum abweichende Formulierung imstande/im Stande benutzt wird. Würdest du dann die Regelung der Kommasetzung von der Wahl der orthographischen Variante abhängig machen? Wäre „imstande Sie zu unterstützen“ korrekt, „im Stande Sie zu unterstützen“ jedoch fehlerhaft?

Um Missverständnissen vorzubeugen: Gemäß § 75 E2 kann das diskuierte Komma natürlich gesetzt werden und es ist im vorliegenden Beispiel auch nichts dagegen einzuwenden. Mir scheint es nur nach den derzeit gültigen Regeln nicht möglich, das Weglassen des Kommas als Fehler zu bezeichnen.

Viele Grüße vom
Bedenkenträger

 

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