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Hallo,
ich frage mich, ob das wörtliche Rede ist und
der Kennzeichnungspflicht unterlegen:
1. Zitat von sich selbst innerhalb der wörtl. Rede:
"Ich teile meinen Geschwistern mit: (´)Wenn ihr das nächste Mal zu Besuch kommt, nehmt eure Kinder mit.(´)"
2. Sein Mund formte sich zu lautlosen Worten:(")Sei bitte still!(")
3. Man denkt halt:(")Es sind Billiarden Sterne am Himmel(")
4. Er meint bestimmt:(")Warum nur ist das geschehen.(")
5. Er hatte folgende Anweisung gegeben:(")Geht fort von hier.(")
6. Seine Devise lautete:(") Was mich nicht umbringt, das macht mich stark!(")
Für mich deuten alle 6 Einleitungen und die Tatsache, dass hinter dem Doppelpunkt ein Präsens folt, darauf hin, dass es sich um wörtl. Rede handelt??!!
Theoretisch kann man
LG
kathi