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Re: nachträgliche Erläuterungen

Autor:xy
Datum: Di, 28.04.2015, 20:17
Antwort auf: nachträgliche Erläuterungen (obg)

Nur das erste Komma darf stehen, für die anderen gibt es keinen Grund.
erstes Komma = erweiterter Infinitiv mit zu wird mit Komma abgetrennt => zu treffen = Infinitiv mit zu, ab "um" = Erweiterung
An alle weiteren Stellen sind lediglich Sinneinheiten zu Ende!

 

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Beiträge zu diesem Thema

nachträgliche Erläuterungen
obg -- Do, 13.9.2007, 10:05
Re: nachträgliche Erläuterungen
Rolf Keller -- Do, 13.9.2007, 11:05
Re: nachträgliche Erläuterungen
xy -- Di, 28.4.2015, 20:17