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> Gehört in folgenden Fällen das Komma gesetzt?
> Lieber blaumachen(,) als gelb und grün ärgern.
> Lieber mit wehenden Fahnen untergehen(,) als den Kopf in den
> Sand stecken.
> Lieber gründlich arbeiten(,) als gründlich versagen.
> Ich habe §§ 74 und 75 der amtlichen Regelung durchgesehen, stehe
> aber auf der Leitung, was nun bei den oben genannten Beispielen
> zutrifft.
Hallo Kate,
in den obigen Beispielsätzen sind keine Kommas zu setzen. Die beiden von dir durchgesehenen Paragraphen sind nicht einschlägig: § 74 nicht, weil es sich in Ermangelung einer finiten Verbform nicht um Nebensätze handelt, und § 75 nicht, weil es sich in Ermangelung der Konjunktion zu nicht um Infinitivgruppen im Sinne dieses Paragraphen handelt.
Viele Grüße vom
Bedenkenträger