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Rechtschreibforum

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Re: ...tage/n

Autor:Kai
Datum: So, 02.08.2015, 10:56
Antwort auf: ...tage/n (Claudia)

Er hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Kranheitsfall - und zwar für die Dauer von max. 6 Wochen/42 Kalendertagen.

Gruß von Kai

 

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Beiträge zu diesem Thema

...tage/n
Claudia -- So, 2.8.2015, 10:43
Re: ...tage/n
Kai -- So, 2.8.2015, 10:56