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Re: Komma oder nicht

Autor:Julian von Heyl
Datum: Di, 01.09.2015, 17:04
Antwort auf: Re: Komma oder nicht (Kai)

> Ich sehe die Sache hier nicht so eindeutig. Was ist mit § 78 Absatz 3?

Hier wird aber auch wieder auf § 77 (7) verwiesen, was bedeutet, dass § 77 (7) im Zweifel Vorfahrt vor der Entscheidungsfreiheit hat. Und dort geht es speziell um "nachgetragene Partizipgruppen", was beim Beispiel vorliegt: "Für eine Familie, bestehend aus beiden Elternteilen und mindestens zwei Kindern, ..." lässt sich paraphrasieren mit "Für eine aus beiden Elternteilen und mindestens zwei Kindern bestehende Familie".

Daher muss man hier wohl dem steinalt recht geben.

Gruß
Julian

 

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