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> Ich persönlich halte mich lieber ans Regelwerk, auf das die
> Dudenregeln ja gründen. Die Wahlfreiheit des Kommas im Beispiel
> begründet sich aber tatsächlich aus K 116, wenn man die
> Dudenregeln heranzieht.
> K 117 4 regelt hingegen, dass man das Komma bei einem einfachen
> zu-Infinitiv auch weglassen kann, obwohl einer der davor
> in 1–3 genannten Fälle vorliegt (die "besonderen
> Umstände" wie etwa Abhängigkeit von Substantiv oder
> Verweiswort).
> Festzuhalten ist: Der Regelfall im Beispiel ist, kein Komma zu
> setzen. Wenn man will, kann man aber eines setzen, das ist dann
> ein Ausnahmefall (in K 117 (4) wäre genau umgekehrt das
> Weglassen des Kommas der Ausnahmefall).
Vielen Dank, Julian, das war wirklich sehr verständlich.
VG
Alfred