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Das Vergaberecht der Europäischen Union regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die 28 Mitgliedsstaaten mit drei Richtlinien. Nur die Titel dieser drei Richtlinien der EU sind Namensbezeichnungen. Die korrekten Titel dieser drei Richtlinien (mit Grossschreibung am Anfang) finden Sie hier unter "EU-Vergaberichtlinien":
*vergabe24.de/wissen/vergaberecht/gesetze-und-verordnungen.html*
Für ganz Europa (47 Länder) gilt kein europäisches Vergaberecht (klein), Herr oder Frau B. B., und deshalb existiert auch kein Titel "Europäisches Vergaberecht" (gross).