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> Hier liegt der Fall etwas anders: Die Berufsbezeichnung ist wohl
> zu verstehen als "Rechtschreibtherapeutin (= Therapeutin im
> Bereich bzw. mit der Spezialisierung Rechtschreibung) fürs
> Lesen".
Ja, das wird es sein: eine "Rechtschreibtherapeutin fürs Lesen"! Dass ich darauf nicht gekommen bin!
Aber vielleicht ist damit sogar eine TherapeutIn für die Leseschreibung gemeint! Auf der Website des "Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie e. V." nennen sie in der Definition der Lese- und Rechtschreibstörung "anhaltende und eindeutige Schwächen im Bereich der Lese- und Rechtschreibung". Da kann ja bald nur Leseschreibung gemeint sein, oder? Vielen Dank für Ihre Erklärungen!
Und wie ist das mit meiner Lese-Rechtschreib-Schwäche? Ich meinte, so heißt die. Aber auf der Website vom BVL schreiben sie "Lese-Rechtschreibschwäche". Oder ist das jetzt wieder etwas anderes? Ich kann so echt nicht arbeiten!