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Re: Veraltete Ausdrücke

Autor:Karla Krauschen
Datum: Mo, 29.02.2016, 18:51
Antwort auf: Veraltete Ausdrücke (T.)

Zunächst wäre zu klären, ob man in den Text überhaupt eingreifen darf. Bei einem 80 Jahre alten Text könnte der Autor ja durchaus noch keine 70 Jahre tot sein, und dann steht dem Eingriff das Urheberrecht entgegen. Ich gehe mal davon aus, daß das geklärt ist und kein Urheberschutz mehr besteht. Aber wozu muß man alte Texte verschlimmbessern? Üblioherweise rührt man sie nicht an. Will man sie zitieren, wäre eine Modernisierung eine Zitatfälschung; will man sie neu herausgeben, ist sehr die Frage, ob man das verfälscht tun sollte.
Dativ-e und neue Rechtschreibung sind übrigens zwei völlig verschiedene Dinge. Vorsichtige Anpassung an moderne Orthografie mag man bei sehr, sehr alten Texten tolerieren können, aber hier ist die Rede von einem nur 80 Jahren alten Text; den kann auch heute noch jeder problemlos lesen. Beides, ihn grammatisch und orthografisch zurechtzustutzen, ist eine Anmaßung.

 

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Veraltete Ausdrücke
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