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Kurz erklärt

verbieten versus verbitten

Sowohl in der Anwendung als auch in den zugehörigen Zeitformen kommt es immer wieder zu Verwechslungen zwischen »verbieten« und »verbitten«, weshalb hier kurz die Unterschiede geklärt werden sollen.

Das Verb verbieten, das zur Wortfamilie bieten (auch: anbieten; aufbieten; entbieten; gebieten) gehört, nutzt man, um auf ein Verbot hinzuweisen, also darauf, dass etwas nicht erlaubt ist: Das Rauchen ist hier verboten! Das Gericht verbot dem Stalker jeden Kontakt zur Klägerin.

Das Verb sich verbitten wird nur reflexiv gebraucht. Ursprünglich hatte es noch die positive Bedeutung »sich etwas erbitten« gehabt, doch heute wird es zumeist nur noch im Sinne von »fordern, dass jemand etwas unterlässt« gebraucht: Ich verbitte mir diesen Ton! Er hatte sich jeden weiteren Kontakt verbeten.

Die Beispielsätze haben schon deutlich gemacht, dass sich auch die Konjugation unterscheidet:

  • Er verbietet es – er verbot es – er hat es verboten
    (alle Formen)
  • Er verbittet sich das – er verbat sich das – er hat sich das verbeten
    (alle Formen)

Julian von Heyl am 30.05.16 | Kommentare (0) | Visits: 15004

Rubrik Kurz erklärt:

Die deutsche Sprache ist gespickt mit Fallstricken. Hier gehen wir auf ausgewählte Problemfälle ein und liefern kurze Erklärungen und Definitionen zu Schreibweise, Grammatik und praktischer Anwendung.

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