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Nachgefragt

Setzen, Sechs!

Zahlwörter schreibt man in der Regel klein. Hingegen werden Zahlwörter großgeschrieben, wenn sie substantiviert für etwas anderes stehen: Die Sechs kann ebenso die Straßenbahnlinie 6 wie die Note 6 bezeichnen. Zu hierzu auftretenden Zweifelsfällen fragten wir beim Duden nach.

Frage:
Während die Schulnoten Eins, Zwei, Drei bis Sechs großgeschrieben werden, ist bei Zensurbezeichnungen wie »sehr gut« oder »ausreichend« umgekehrt die Kleinschreibung die richtige Wahl: Er hatte die Prüfungen mit »sehr gut« bestanden. Zwecks besserer Lesbarkeit ist dabei zu empfehlen, die Notenbezeichnung in Anführungszeichen zu setzen oder anderweitig hervorzuheben. Die Kleinschreibung verwendet man üblicherweise auch bei Voranstellung eines unbestimmten Artikels: Für seine Arbeit bekam er ein »sehr gut«. Doch wie sieht es aus, wenn ein Zahlwort nicht sofort eindeutig als Notenbezeichnung erkennbar ist, etwa in der geläufigen Wendung »Setzen, Sechs!«?
Julian von Heyl, korrekturen.de

Antwort:
Die amtlichen Regeln halten sich hier mit einer klaren Aussage zurück; immerhin steht unter § 57 (4) das Beispiel »Sie hat lauter Einsen im Zeugnis«. Der Duden empfiehlt unter »Zensuren« im Duden 9 die Unterscheidung zwischen den Zensurenwörtern »gut«, »befriedigend« usw. in Kleinschreibung und den großzuschreibenden Substantivierungen der Zahlwörter wie »Er hat eine Zwei geschrieben«.

Bei »Setzen, Sechs!« liegt nach meiner Ansicht eine Verkürzung von »... du bekommst / Sie bekommen eine Sechs« vor. Ich sehe also hier auch einen Fall von Großschreibung.
Dr. Werner Scholze-Stubenrecht, Leiter der Dudenredaktion

Julian von Heyl am 16.09.15 | Kommentare (2) | Visits: 6546

Rubrik Nachgefragt:

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Kommentare

1  Marco Müller

Sehr geehrter Julian von Heyl,
sehr geehrter Dr. Werner Scholze-Stubenrecht,

dass es eine Verkürzung ist, sehe ich ebenso. Wollte man "Setzen, sechs!" sagen, fehlte ein Bezug. Denn es ließe sich vermuten, dass auf "sechs" etwas nachkomme.

Marco Müller

PS: Dr. Scholze-Stubenrecht schrieb "nach meiner Ansicht". Doch das ist möglicherweise nicht ganz korrekt. Zwar sagt man "meiner Meinung nach", aber nicht "meiner Ansicht nach. Ich grübele, wo ich das einst aufschnappte. Es könnte aus Edith Hallwass' Buch "Gutes Deutsch in allen Lebenslagen" (1967er Ausgabe), in dem sie u. a. den längst untergegangenen Unterschied zwischen völlig und vollkommen beschrieb, stammen. Falls nicht, dann aus Bernt Engelmanns "Auf gut deutsch" (alte Schreibung).

Geschrieben von Marco Müller am 24.01.16 12:27

2  Julian von Heyl

@Marco Müller

Im Duden sind sowohl meiner Ansicht nach / nach meiner Ansicht als auch meiner Meinung nach / nach meiner Meinung verzeichnet, beides ist absolut gängig.

Möglicherweise meinten Sie "meinem Wissen nach" … hier sollte man tatsächlich "meines Wissens" vorziehen.

Geschrieben von Julian von Heyl am 24.01.16 15:12

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