korrekturen.de | Korrektorat und Lektorat

überhandnehmen

Konjugation der Wortformen

Hier finden Sie die Wortformen Indikativ und Konjunktiv verschiedener Zeiten (Tempora) des Verbs »überhandnehmen«.

InfoRegeln zur Rechtschreibung: überhandnehmen § 34(1.3)
vgl. in Wortliste: überhandnehmen / überhand nehmen

Verb – Grundform

Infinitiv Hilfsverb Konjugationsart
überhandnehmen haben starkes Verb

Bitte wählen Sie:



Perfekt

Person Indikativ Konjunktiv I
es hat überhandgenommen habe überhandgenommen

Zweite Vergangenheit, auch: vollendete Gegenwart oder Vorgegenwart – drückt Vergangenes aus, das in die Gegenwart fortdauert. Bevorzugte Form in der gesprochenen Sprache.

Plusquamperfekt

Person Indikativ Konjunktiv II
es hatte überhandgenommen hätte überhandgenommen

Vollendete Vergangenheit oder Vorvergangenheit – drückt aus, dass ein Geschehen oder Sachverhalt zeitlich vor einem anderen Geschehen oder Sachverhalt in der Vergangenheit lag.

Futur I

Person Indikativ Konjunktiv I Konjunktiv II
es wird überhandnehmen werde überhandnehmen würde überhandnehmen

Unvollendete Zukunft – drückt aus, dass etwas in der Zukunft geschehen wird oder zukünftig weiterhin Bestand haben wird.

Futur II

Person Indikativ Konjunktiv I Konjunktiv II
es wird überhandgenommen haben werde überhandgenommen haben würde überhandgenommen haben

Vollendete Zukunft – drückt aus, dass etwas in der Zukunft abgeschlossen sein wird. Wird auch für vergangenheitsbezogene Vermutungen verwendet: Es wird schon geklappt haben.

Zurück zu den einfachen Zeiten



Wort:


Unser Flexionstool bietet Hilfe beim Deklinieren und Konjugieren von Substantiven, Adjektiven und Verben. Die empfohlenen Schreibweisen von korrekturen.de folgen den Empfehlungen der Wörterbuchredaktionen von Duden und/oder Wahrig.

Alle Schreibweisen sind konform zum Regelwerk der deutschen Rechtschreibung. Für Fragen und Anregungen – auch zu den Infos und Definitionen – nutzen Sie bitte unser Forum oder das Kontaktformular.