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Re: Kommasetzung

Autor:Karla Krauschen
Datum: So, 09.10.2016, 19:00
Antwort auf: Re: Kommasetzung (Vollprofi)

>

Vielen Dank im voraus.

> ... im Voraus

Nein, das können wir Hilfspolizisten des Neuschriebs nicht durchgehen lassen, daß jemand schreibt, wie es einst als vernünftig galt, weil 'voraus' allenfalls in Juristenköpfen substantiviert werden konnte (das Voraus ist ein Begriff aus dem Erbrecht). Da müssen wir ihn natürlich ermahnen, Anordnungen, die von oben kommen, gefälligst einzuhalten. Am liebsten wäre uns, wir könnten Strafzettel auf seine Texte kleben: "Des öfteren", "nicht im mindesten", "im folgenden" kosten 5 Euro, und für "bis auf Weiteres" gibt es einen Bonus wegen der freiwilligen Willfährigkeit.
Unklar ist folgendes: Wer einst in der Deutscharbeit "im Voraus" schrieb, bekam dafür einen Fehler angestrichen, und wenn er Pech hatte, war das der eine Fehler zuviel, der aus einer Vier eine Fünf im Zeugnis machte. Aus heutiger Sicht der Kultusministerien hatte er aber die allein richtige Schreibweise gewählt. Muß er nun für womöglich entgangene Karrierechancen entschädigt werden?

 

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