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> [...] zu verteilen und im Downloadbereich [...] bereitzustellen.
Man darf das Komma nach beauftragt setzen, wie man bei Infinitivgruppen bis auf wenige Ausnahmen immer ein Komma setzen darf. Ein Komma nach beauftragt ist aber nicht Pflicht, denn es gibt in dem Satz davor weder ein hinweisendes Wort noch ein Nomen, auf das sich die folgende Infinitivgruppe bezieht.
Ich würde das Komma mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Gesamtsatzes setzen.
Gruß von Kai