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Re: Konjunktiv II -- kann oder könnte?

Autor:Jesse
Datum: Di, 03.01.2017, 21:37

> Dass man den
> Konjunktiv grundsätzlich nicht verwenden soll, ist schon deshalb
> unsinnig, weil man ihn in manchen Fällen allein schon für die
> Redewiedergabe - beispielsweise als Bezug auf ein Telefonat -
> benötigt.

Es ging um den Konjunktiv II, nicht um den Konjunktiv I. Wobei mir auch spontan kein Beispiel einfallen würde, in dem es nötig wäre, in einem Bewerbungsanschreiben, den Konjunktiv I zu benutzen. Die Verwendung des Konjunktiv I, sollte er wirklich reinpassen, würde ich von der Stelle abhängig machen, da er recht hochsprachlich wirkt.

> Diese Form halte ich immer noch für die angemessene. Sie ist
> nicht unterwürfig, sondern einfach nur inhaltlich korrekt,
> anders als die Floskeln, die jetzt favorisiert werden wie
> "Auf ein persönliches Gespräch freue ich mich sehr".
> Man kann sich erst dann freuen, wenn man eingeladen wurde. Da
> nicht alle Personaler die neuesten Bewerbungsratgeber lesen,
> könnte man mit einer so überzogen selbstbewussten Schlussformel
> badengehen.

Ich halte das nicht für eine überzogen selbstbewusste Schlussformel. Natürlich lesen nicht alle Bewerbungsratgeber, aber viele Bewerber und so sind entsprechende Floskeln jedem bekannt. Natürlich kann es mal passieren, dass sich ein Bearbeiter denkt: "Schön, da verwendet noch jemand die Höflichkeitsform, gefällt mir." Es gibt nie eine Gewissheit, wie Sprache bei einem individuellen Leser ankommt. Aber man sollte sich im Zweifelsfall an die Konvention halten, die am weitesten verbreitet ist. Und da kann man, wie gesagt, selbst wenn man mit guten Gründen anderer Meinung ist, nur dazu raten, ihr zu folgen und den Konjunktiv II nicht zu verwenden.

 

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