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> Wer im hier diskutierten Beispielsatz die Gliederung mittels
> Kommas deutlich macht, tut dies gemäß § 75 E2. Dort steht auch
> nicht, dass dies nur in dem Fall getan werden darf, in dem die
> Gliederung deutlich gemacht werden muss. Diese Bedingung
> hast du frei erdichtet.
Ganz richtig.
Gruß von Kai