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> … sondern ein Zusatz, der m.E. durch paariges Komma (oder wahlweise
> Gedankenstriche) vom Rest des Satzes abgegrenzt werden muss.Das ist in Ermangelung einer entsprechenden Regel nicht korrekt. § 78 (1) stellt die Kommasetzung hier ausdrücklich in das Ermessen des Schreibenden.
Wenn man es ganz genau nimmt, habe ich auch damit Recht (nicht nur mit dem Rest):
Richtigerweise sagt § 78 (1), dass es im Ermessen des Schreibenden liege, etwas mit Kommata als Zusatz/Nachtrag zu kennzeichnen. Das schließt zwei gedankliche Schritte ein:
a) etwas als Zusatz identifizieren (Ermessenssache)
b) dann folgerichtig (und notwendig) Kommata setzen
:-)