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Schlechtes Beamtendeutsch

Autor:Ban
Datum: Di, 31.01.2017, 17:45

Hallo Forum

Es geht um Urteile über Einsprüche zu einem Verkehrsprojekt. Der (vereinfachte) Satz lautete:

»Der Bedingung nach einer zeitlichen Minimierung des Abbiegeverbots wird entsprochen.«

Da mir diese Ausdrucksweise einen Schauer über den Rücken jagt, habe ich das mal folgendermaßen umgeformt:

»Der Bedingung, das Abbiegeverbot zeitlich zu minimieren, wird entsprochen.«

Ich frage mich, ob ich es dabei belassen kann. Ist diese Formulierung sinnvoll, oder besser gefragt, fällt jemandem eine bessere ein?

Vielen Dank!

 

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Beiträge zu diesem Thema

Schlechtes Beamtendeutsch
Ban -- Di, 31.1.2017, 17:45
Re: Schlechtes Beamtendeutsch
Kai -- Di, 31.1.2017, 17:51
Re: Schlechtes Beamtendeutsch
Ban -- Mi, 1.2.2017, 00:42