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Die offiziellen Regeln zu Anführungszeichen findest du in § 89 ff. Mit Anführungszeichen, die nicht wörtliche Rede kennzeichnen, beschäftigt sich § 94. § 95 legt die Verwendung von halben Anführungszeichen fest; sie werden demnach für eine Anführung innerhalb eines bereits in Anführungszeichen stehenden Texts verwendet.
Ansonsten gibt es noch einige Konventionen, die aber je nach Textgattung unterschiedlich sind. Und dann kann es noch von Verlag zu Verlag unterschiedliche Hausschreibungen geben. Es gibt z.B. Verlage, die das halbe Anführungszeichen abweichend von § 95 der Regelung auch für sogenannte stille Auszeichnungen verwenden. (Kursivsetzung ist aber dafür häufiger.) Einige Verlage vermeiden auch Anführungszeichen oder sonstige Auszeichnungen außerhalb wörtlicher Rede ganz.
Siehe ausführlich hier:
http://www.belleslettres.eu/content/zeichensetzung/anfuhrungszeichen.php